Jede Woche steht jemand bei uns in der Filiale und hat die Hälfte der Unterlagen vergessen. Kein Vorwurf, die Systeme in Luxemburg, Deutschland und Frankreich sind alle unterschiedlich, und wer die Unterschiede nicht kennt, steht schnell auf dem Schlauch. Deshalb habe ich hier alles aufgeschrieben, damit Sie beim Autoverkauf nicht zweimal kommen müssen. Egal wo Ihr Auto zugelassen ist.
Die Zulassungsbescheinigung: je nach Land anders
Das wichtigste Dokument beim Autoverkauf ist die Zulassungsbescheinigung. Ohne die geht nichts. Aber je nachdem wo Ihr Fahrzeug zugelassen ist, heißt das Dokument anders und sieht anders aus.
Wenn Ihr Auto in Luxemburg zugelassen ist
In Luxemburg heißt die Zulassungsbescheinigung Carte Grise. Sie wird von der SNCA (Société Nationale de Circulation Automobile) ausgestellt und enthält alle relevanten Fahrzeugdaten: Halter, Fahrgestellnummer, Erstzulassung, technische Daten. Auf der Rückseite finden Sie die Angaben zur letzten technischen Kontrolle. Die Carte Grise muss auf Ihren Namen lauten. Wenn die Umschreibung nie gemacht wurde, müssen Sie das erst nachholen (ca. 50 Euro Umschreibungsgebühr bei der SNCA). Alle Infos dazu auf guichet.public.lu.
Wenn Ihr Auto in Deutschland zugelassen ist
In Deutschland gibt es zwei Dokumente: den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II). Beides brauchen Sie beim Verkauf. Der Fahrzeugschein liegt normalerweise im Auto, der Fahrzeugbrief sollte zu Hause aufbewahrt werden. Wenn einer fehlt, müssen Sie bei der Zulassungsstelle einen Ersatz beantragen. Das dauert ein paar Tage und kostet um die 60 bis 70 Euro. Mehr Infos beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
Wenn Ihr Auto in Frankreich zugelassen ist
In Frankreich heißt die Zulassungsbescheinigung ebenfalls Carte Grise, offiziell Certificat d'immatriculation. Sie wird über das Portal der ANTS (Agence Nationale des Titres Sécurisés) verwaltet. Auch hier gilt: Das Dokument muss auf Ihren Namen lauten. Eine Umschreibung können Sie komplett online über das ANTS-Portal erledigen.
Technische Kontrolle / Hauptuntersuchung
Auch bei der technischen Prüfung gibt es Unterschiede je nach Land. Bei einem Privatverkauf ist eine gültige Prüfung fast immer Pflicht oder zumindest erwartet. Bei uns ist das anders: MKAA kauft Fahrzeuge auch ohne gültige technische Kontrolle.
Wenn Ihr Auto in Luxemburg zugelassen ist
Die technische Kontrolle wird von der SNCT (Société Nationale de Contrôle Technique) durchgeführt. Die Prüfgebühr liegt bei ca. 33 Euro. Ein bestandener Contrôle Technique stärkt Ihre Verhandlungsposition, aber wenn er abgelaufen ist oder das Auto durchgefallen ist, kaufen wir es trotzdem.
Wenn Ihr Auto in Deutschland zugelassen ist
In Deutschland heißt die technische Kontrolle HU (Hauptuntersuchung), im Volksmund einfach "der TÜV". Die Prüfung wird von TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS durchgeführt. Bei einem Privatverkauf erwartet der Käufer in der Regel eine frische HU. Bei einem Verkauf an MKAA ist das nicht nötig.
Wenn Ihr Auto in Frankreich zugelassen ist
In Frankreich heißt die Prüfung Contrôle Technique. Wichtig zu wissen: Bei einem Privatverkauf muss der Contrôle Technique weniger als 6 Monate alt sein. Beim Verkauf an einen professionellen Ankäufer wie MKAA entfällt diese Pflicht. Sie sparen sich also die Prüfgebühr und eventuelle Reparaturen.
Personalausweis oder Reisepass
Klingt banal, aber ohne gültigen Ausweis geht nichts. Weder beim Privatverkauf noch bei uns. Sie brauchen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Ein Führerschein reicht nicht als Identitätsnachweis. Wenn Sie Nicht-EU-Bürger sind, brauchen Sie zusätzlich Ihre Aufenthaltsgenehmigung.
Serviceheft und Wartungsnachweise
Das Serviceheft ist Ihr Trumpf, aber kein Muss bei uns. Wir kaufen auch Fahrzeuge ohne Scheckheft. Aber: Ein lückenlos geführtes Scheckheft kann den Wert Ihres Fahrzeugs um 500 bis 1.500 Euro steigern, je nach Marke und Modell. Besonders bei BMW, Mercedes und Audi ist ein vollständiges Serviceheft Gold wert. Wenn die Wartung bei einer Vertragswerkstatt gemacht wurde, noch besser.
Digitales Serviceheft? Viele Hersteller bieten inzwischen digitale Wartungsnachweise an. Das ist genauso gut wie ein physisches Heft, solange Sie Zugang zum Online-Portal haben und einen Ausdruck machen können.
Schlüssel
Idealerweise bringen Sie alle vorhandenen Schlüssel mit. Die meisten Autos kommen mit zwei Schlüsseln. Fehlt einer, rechnet ein privater Käufer das sofort ab, und zwar nicht zu Unrecht: Ein Ersatzschlüssel kostet bei VW um die 250 Euro, bei BMW oder Mercedes schnell 400 bis 800 Euro. Bei Keyless-Go Systemen auch mal über 1.000 Euro. Bei MKAA kaufen wir auch Fahrzeuge mit nur einem Schlüssel. Gut wenn Sie beide haben, aber kein Muss bei uns.
Kreditvertrag bei finanzierten Fahrzeugen
Wenn Ihr Auto noch finanziert ist, wird es etwas komplizierter. Das Fahrzeug gehört rechtlich der Bank oder dem Leasinggeber, bis der Kredit abbezahlt ist. Sie brauchen den Kreditvertrag und müssen bei Ihrer Bank die aktuelle Ablösesumme erfragen. Bei MKAA ist das kein Problem. Wir kaufen auch finanzierte Fahrzeuge und wickeln die Ablösung direkt mit der Bank ab. Sie bekommen die Differenz zwischen Ankaufspreis und Ablösesumme ausgezahlt.
Die Abmeldung: So funktioniert sie je nach Land
Nach dem Verkauf muss das Fahrzeug abgemeldet werden. Das ist Pflicht, egal wo das Auto zugelassen ist. Solange es auf Ihren Namen läuft, haften Sie für alles was damit passiert. Mein dringender Rat: Melden Sie das Fahrzeug sofort ab, am Tag des Verkaufs. Nicht nächste Woche, nicht wenn Sie Zeit haben. Sofort.
Wenn Ihr Auto in Luxemburg zugelassen ist
Die Abmeldung erfolgt bei der SNCA in Sandweiler oder online über guichet.public.lu. Sie brauchen die Carte Grise und die Nummernschilder.
Wenn Ihr Auto in Deutschland zugelassen ist
Die Abmeldung erfolgt bei der Zulassungsstelle Ihres Kreises oder Ihrer Stadt. Sie brauchen Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief und die Kennzeichenschilder. Wichtig: Lassen Sie sich die Abmeldebescheinigung geben und bewahren Sie die gut auf. Bei einem Verkauf ins Ausland können Ausfuhrkennzeichen nötig sein. Mehr Infos beim KBA.
Wenn Ihr Auto in Frankreich zugelassen ist
In Frankreich melden Sie den Verkauf über eine Déclaration de cession auf dem Portal der ANTS (Agence Nationale des Titres Sécurisés). Das geht komplett online. Sie haben 15 Tage nach dem Verkauf Zeit, aber erledigen Sie es am besten sofort.
Wenn Sie an MKAA verkaufen, erledigen wir die Abmeldung noch am selben Tag. Egal ob Luxemburg, Deutschland oder Frankreich. Bei MKAA kümmern wir uns um den gesamten Papierkram, egal ob Ihr Fahrzeug in Luxemburg, Deutschland oder Frankreich zugelassen ist.
Checkliste vor dem Verkauf an MKAA
Pflicht: Zulassungsbescheinigung (Carte Grise / Fahrzeugschein + Brief) auf Ihren Namen, gültiger Personalausweis oder Reisepass, mindestens ein Fahrzeugschlüssel, Kreditvertrag (falls finanziert).
Gut wenn vorhanden, aber kein Muss: Contrôle Technique / HU (TÜV), Serviceheft, zweiter Schlüssel, Wartungsnachweise. Je mehr Sie mitbringen, desto besser für Ihren Preis, aber wir kaufen auch ohne.
Hinweis Privatverkauf: Bei einem Privatverkauf gelten strengere Regeln. In Frankreich muss der Contrôle Technique weniger als 6 Monate alt sein. In Luxemburg und Deutschland wird eine gültige Prüfung vom Käufer erwartet. Bei MKAA entfällt das alles.
Wenn Sie die Pflichtunterlagen zusammen haben, kann es losgehen. Den Rest klären wir.
Unterlagen komplett? Dann los.
Bei MKAA übernehmen wir den gesamten Papierkram, egal ob Ihr Fahrzeug in Luxemburg, Deutschland oder Frankreich zugelassen ist. Sie bringen die Unterlagen mit, wir erledigen den Rest.