Nutzungsbedingungen

Diese Bedingungen regeln die Nutzung der Fahrzeug-Auktionsplattform biet2biet durch gewerbliche Kfz-Händler. Mit der Registrierung erkennen Sie sie an.

Stand: 6. August 2026

1. Betreiber und Geltungsbereich

Betreiber der Plattform biet2biet ist MKAA sàrl, eingetragen im RCS Luxembourg unter B 206.366, USt-IdNr. LU 28725249 (nachfolgend „MKAA"). Vollständige Angaben im Impressum.

biet2biet ist eine geschlossene Handelsplattform. Die Nutzung steht ausschließlich Unternehmern im Sinne des Handelsrechts offen, die gewerblich mit Kraftfahrzeugen handeln. Ein Zugang für Verbraucher besteht nicht. Sämtliche Geschäfte über die Plattform sind Handelsgeschäfte zwischen Unternehmern; verbraucherschützende Vorschriften, insbesondere das Widerrufsrecht im Fernabsatz, finden keine Anwendung.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn MKAA ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Zugang, Registrierung und Freigabe

Die Registrierung erfolgt über das Anmeldeformular oder durch Anlage des Zugangs durch MKAA. Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht. MKAA prüft jede Anmeldung und entscheidet frei über die Freigabe; eine Ablehnung muss nicht begründet werden.

Die bei der Anmeldung gemachten Angaben müssen zutreffend und vollständig sein und sind bei Änderungen unverzüglich zu berichtigen. MKAA kann jederzeit Nachweise über die Gewerbeeigenschaft verlangen.

Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen nicht weitergegeben werden. Der Nutzer haftet für alle Handlungen, die über seinen Zugang vorgenommen werden, bis er MKAA einen Missbrauch angezeigt hat. Bei Verdacht auf unbefugte Nutzung ist das Passwort unverzüglich zu ändern.

3. Fahrzeugangebote

Eingestellte Fahrzeuge sind keine bindenden Angebote, sondern Aufforderungen zur Abgabe von Geboten. Angaben zu Fahrzeugen beruhen auf den Daten des jeweiligen Einstellers.

Fahrzeugbeschreibungen, Fotos, Schadensangaben und Zustandsbewertungen werden mit Sorgfalt erstellt, sind aber keine Beschaffenheitsgarantie. Maßgeblich für die Kaufentscheidung ist der tatsächliche Zustand des Fahrzeugs. Der Nutzer hat die Möglichkeit, vor Abgabe eines Gebots Rückfragen zu stellen; von der Möglichkeit einer Besichtigung kann er auf eigene Kosten Gebrauch machen.

Ein etwaiger Mindestpreis wird nicht beziffert. Die Plattform zeigt lediglich an, ob ein Gebot die Mindestanforderung erreicht.

4. Gebote

Mit Abgabe eines Gebots gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot zum Erwerb des Fahrzeugs zum gebotenen Preis ab. Das Gebot ist bindend bis zum Ablauf der Bietfrist und der anschließenden Entscheidungsfrist nach Ziffer 5.

Gebote können nicht zurückgenommen oder gesenkt, sondern nur erhöht werden. Die Standard-Bietfrist beträgt 48 Stunden ab Freischaltung; sie kann im Einzelfall abweichen und wird beim Fahrzeug angezeigt.

Geht in den letzten Minuten vor Fristende ein Gebot ein, verlängert sich die Frist automatisch (Verlängerung bei Gebotseingang kurz vor Schluss), sofern diese Funktion für das Fahrzeug aktiv ist. Die jeweils geltende Restlaufzeit wird beim Fahrzeug angezeigt.

Wer bietet, ist für die anderen Bietern mit Firmennamen sichtbar. Die Höhe des eigenen Gebots ist nur sichtbar, wenn der Nutzer dies beim Bieten wählt; die Beträge anderer Bieter sieht nur, wer selbst sichtbar geboten hat. Eine einmal gewählte Sichtbarkeit kann für dieselbe Auktion nicht zurückgenommen werden. MKAA sieht als Betreiber stets alle Gebote.

5. Zuschlag — freie Entscheidung des Verkäufers

Nach Ablauf der Bietfrist entscheidet der Verkäufer frei, ob und wem er den Zuschlag erteilt. Er ist dabei nicht an das höchste Gebot gebunden und kann sämtliche Gebote ablehnen. Ein Anspruch auf Erteilung des Zuschlags besteht in keinem Fall — auch nicht für den Höchstbietenden.

Der Kaufvertrag kommt erst mit der Erteilung des Zuschlags zustande. Der Zuschlag wird dem betreffenden Bieter über die Plattform und per E-Mail mitgeteilt.

Abweichend hiervon kann der Verkäufer für ein Fahrzeug vorab festlegen, dass das höchste Gebot bei Fristablauf automatisch den Zuschlag erhält. Ist diese Einstellung aktiv, wird sie beim Fahrzeug ausgewiesen; der Zuschlag erfolgt dann ohne weitere Entscheidung.

Der Verkäufer kann eine Auktion vor Fristende zurückziehen. Abgegebene Gebote verlieren damit ihre Bindungswirkung. Ansprüche der Bieter entstehen dadurch nicht.

6. Abwicklung, Zahlung und Abholung

Der Kaufpreis versteht sich in Euro. Ob die Mehrwertsteuer ausweisbar ist, wird beim Fahrzeug angegeben. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen innerhalb der EU gelten die jeweiligen steuerlichen Nachweispflichten; der Käufer hat die dafür erforderlichen Angaben und Belege beizubringen.

Das Fahrzeug ist nach Zuschlag innerhalb der beim Fahrzeug genannten Frist abzuholen. Eigentum geht erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises über. Kosten und Gefahr des Transports trägt der Käufer ab Übergabe.

Kommt der Käufer seinen Pflichten nicht nach, kann der Verkäufer nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten. MKAA kann den betreffenden Zugang in diesem Fall sperren.

7. Fahrzeuge anderer Händler (Self-Listing)

Soweit die Funktion freigeschaltet ist, können Nutzer eigene Fahrzeuge zur Auktion einstellen. Bei solchen Fahrzeugen ist der einstellende Nutzer der Verkäufer; der Kaufvertrag kommt ausschließlich zwischen dem einstellenden und dem erwerbenden Nutzer zustande. MKAA wird insoweit nicht Vertragspartei, sondern stellt lediglich die Plattform bereit.

Der einstellende Nutzer sichert zu, verfügungsberechtigt zu sein und alle Angaben zum Fahrzeug zutreffend und vollständig zu machen, insbesondere zu Vorschäden, Laufleistung und Eigentumsverhältnissen. Er stellt MKAA von Ansprüchen Dritter frei, die aus unzutreffenden Angaben oder fehlender Berechtigung entstehen.

MKAA prüft eingestellte Fahrzeuge vor Freischaltung auf Plausibilität, übernimmt aber keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben des Einstellers.

8. Gewährleistung

Verkauft werden gebrauchte Fahrzeuge an Unternehmer. Ansprüche wegen Sachmängeln sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Unberührt bleiben Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Mängel, wegen ausdrücklich übernommener Garantien sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Übernahme, spätestens innerhalb von zwei Werktagen, schriftlich anzuzeigen.

9. Entgelte

Die Nutzung der Plattform — Registrierung, Suche, Abgabe von Geboten und der Erwerb von Fahrzeugen — ist derzeit unentgeltlich. Ein Aufgeld auf den Zuschlagspreis wird nicht erhoben.

MKAA behält sich vor, für einzelne Leistungen künftig Entgelte zu erheben, insbesondere für das Einstellen von Fahrzeugen durch andere Händler. Entgelte werden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform angekündigt und gelten ausschließlich für danach eingestellte Fahrzeuge beziehungsweise danach abgegebene Gebote. Bereits laufende Auktionen bleiben unberührt. Widerspricht der Nutzer nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die angekündigten Entgelte als angenommen; er kann seinen Zugang jederzeit beenden.

10. Pflichten der Nutzer

Der Nutzer verpflichtet sich, es zu unterlassen,

  • Gebote ohne Erwerbsabsicht abzugeben oder Auktionen zum Schein zu beeinflussen,
  • Daten der Plattform automatisiert auszulesen oder außerhalb des Handelszwecks zu verwenden,
  • Fahrzeugdaten, Fotos oder Gebotsinformationen an Dritte außerhalb des eigenen Betriebs weiterzugeben,
  • die Plattform zu stören, zu überlasten oder Sicherheitsvorkehrungen zu umgehen,
  • seinen Zugang Dritten zu überlassen.

11. Verfügbarkeit und Haftung

MKAA bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform, schuldet sie aber nicht. Wartungs- und Störungszeiten können den Betrieb einschränken. Fällt die Plattform während einer laufenden Auktion erheblich aus, kann MKAA die Bietfrist angemessen verlängern.

MKAA haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

12. Sperrung und Beendigung

MKAA kann einen Zugang bei Verstößen gegen diese Bedingungen vorübergehend sperren oder dauerhaft beenden. Bei schwerwiegenden Verstößen ist eine sofortige Sperrung ohne vorherige Abmahnung möglich. Laufende Kaufverträge bleiben davon unberührt.

Der Nutzer kann sein Konto jederzeit in Textform beenden. Bindend abgegebene Gebote und geschlossene Kaufverträge bleiben wirksam.

13. Änderungen dieser Bedingungen

MKAA kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die Änderungen als angenommen; hierauf wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

14. Schlussbestimmungen

Es gilt luxemburgisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Nutzung der Plattform ist Luxemburg-Stadt, soweit der Nutzer Kaufmann ist.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser Bedingungen; Übersetzungen dienen der Verständlichkeit.